Mittagsbetreuung Iffeldorf
Neben Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung stehen Entspannung und Erholung, freie Aktivität und Kommunikation im Vordergrund. Die Kinder lernen in unterschiedlichen Situationen und bei verschiedenen Beschäftigungen soziale Bindungen einzugehen und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten.
Leitung:
Christine Klier
Träger:
Gemeinde Iffeldorf
Staltacher Straße 34
82393 Iffeldorf
Webseite: www.iffeldorf.de
E-Mail: kinderbetreuuung@seeshaupt.de
Platzangebot:
- Mittagsbetreuung: 45 Plätze
Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung der Gemeinde Iffeldorf (Mittagsbetreuungsgebührensatzung)
Aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Iffeldorf folgende Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung der Gemeinde Iffeldorf:
§ 1 Gebührenschuld
Für den Besuch der Mittagsbetreuung werden Benutzungsgebühren erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die Personensorgeberechtigten als Gesamtschuldner. Dies gilt auch dann, wenn Vertretungsberechtigte das Kind angemeldet haben.
§ 3 Entstehung und Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht erstmals mit Aufnahme des Kindes in die Mittagsbetreuung zum Anfang des Monats.
(2) Die Benutzungsgebühr wird am 5. des jeweiligen Monats per Lastschrift eingezogen. Hierfür ist die Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandates erforderlich.
(3) Am Schuljahresanfang wird für die Gebühr für September und Oktober am 05. Oktober per Lastschrift eingezogen.
(4) Die Gebührenschuld endet mit dem letzten Tag des Monats, zu dem die Abmeldung erfolgt.
(5) Es erfolgt keine Rückerstattung von Betreuungsgebühren, wenn die Mittagsbetreuung geschlossen ist.
§ 4 Gebührenmaßstab
(1) Die monatliche Gebühr bemisst sich an der Zahl der gebuchten Stunden nach folgenden Buchungskategorien:
Buchungsstunden pro Woche, Monatliche Betreuungsgebühr
- 1 bis 5 Stunden, 70,00 Euro
- 5,1 bis 7,5 Stunden, 85,00 Euro
- 7,6 bis 10 Stunden, 100,00 Euro
- 10,1 bis 15 Stunden, 130,00 Euro
- 15,1 bis 17,5 Stunden, 140,00 Euro
- ab 17,6 Stunden, 150,00 Euro
(2) Die Betreuungsgebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes zu entrichten.
(3) Die Höhe der Gebühren kann durch die Gemeinde Iffeldorf zu Beginn des neuen Schuljahres bzw. mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten neu festgelegt werden.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.
Iffeldorf, 04.06.2025
Hans Lang
Erster Bürgermeister
